Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma pictures for covers/Wulf Winckelmann (nachfolgend pictures for covers genannt), gueltig ab 1. Januar 2018.



I. Allgemeines

1.) Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestaetigung durch pictures for covers. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.Ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3.) Eine Ablehnung unserer Liefer-/Geschäftsbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 72 Stunden (Eingang bei uns) Gültigkeit.
4.) Reklamationen, den Inhalt der Sendungen betreffend, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang telefonisch mitzuteilen und binnen einer Woche in schriftlicher Form einzureichen. Das gilt auch für den qualitativen Zustand des Bildmaterials. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung von pictures for covers für evtl. bereits entstandene und/oder noch entstehende Kosten ausgeschlossen.
5.) Ein Nutzungsrecht an Bildmaterial entsteht grundsätzlich erst mit Eingang des vereinbarten und von uns in Rechnung gestellten Nutzungshonorars bei uns.
6.) Der Besteller hat bei der Bestellung von Bildmaterial über die Art der beabsichtigten Nutzung umfassend Auskunft zu geben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erfolgt die Einverständniserklärung. Das Einverständnis ist erst verbindlich bei Bestätigung im Rahmen der Rechnung.
7.) Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Einverständnis als nicht erteilt, und pictures for covers ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
8.) Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von pictures for covers. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung gestellt.
9.) Bilder, an denen der Besteller vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht durch Zahlung des vereinbarten Nutzungshonorars erworben hat, sind innerhalb von drei Monaten, gerechnet vom Datum der Honorarrechnung, zurückzugeben.
10.) Durch die Leistung von Schadensersatz erwirbt der Besteller weder Eigentum noch sonstige Rechte am Bildmaterial der Agentur.



II. Honorare

1.) Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerks werden.
2.) Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung gemäß Angaben des Bestellers. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen oder unvollständige Angaben, ist pictures for covers berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgaben.
3.) Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser- und Expeditionsaufnahmen, Illustrationen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsaetzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
4.) Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
5.) Wird ein bebildertes Objekt (z. B. Buch, Plattencover, Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat pictures for covers umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und die Zustimmung zur Nutzung einzuholen.
6.) Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
7.) Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 Prozent des jeweiligen Grundhonorars.
8.) Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von Blockierungskosten höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden.
9.) Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar unter Anrechnung eines Ausfallhonorars zurückerstattet werden, wenn die Meldung innerhalb von drei Monaten nach Rechnungstellung erfolgt.



III. Kosten

1.) Für alle Bildlieferungen und -übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Uebermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwands ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungs- oder Versand- bzw. Übermittlungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
2.) Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, wobei die Rückgabefrist auf dem Lieferschein angegeben ist. Ab dem auf den Rückgabetermin folgenden Tag wird für nicht zur Verwendung kommende Bilder eine Vertragsstrafe (pro Bild und Tag EUR 1,00) fällig.
3.) Für beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten. Bei Verlust von Originaldias gilt eine Schadensersatzsumme von EUR 500,00 pro Bild als vereinbart, ohne dass pictures for covers die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Blockierungskosten bleiben uns vorbehalten. Beschädigte oder verlorene Duplikate werden mit EUR 150,00 pro Stück berechnet. Ersatzduplikate für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen werden nicht akzeptiert.
4.) Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des geleisteten Schadensersatzes.
5.) Mit Zahlung von Schadensersatz erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem betreffenden Bildmaterial.
6.) Für Bilder, die ohne Angaben einer bestimmten Nutzung aus der Maske genommen wurden, werden Layoutkosten in Hoehe von EUR 100,00 berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.



IV. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1.) Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsaetzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Das Bildmaterial wird von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben bzw. vom elektronischen Speichermedium zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen sowie sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Unsere Zustimmung ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen.
2.) Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werks in irgendeiner Form, z. B. durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel, ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist pictures for covers berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen oder Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3.) Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerks oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
4.) Die von pictures for covers dem Benutzer lizenzierte Nutzung umfasst immer nur das gelieferte Bildmaterial selbst. Wenn das Vorliegen von weitergehenden Genehmigungen von pictures for covers nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist, werden persönliche Schutzrechte abgebildeter Personen oder der Inhaber abgebildeter, geschützter Zeichen, Gegenstände oder sonstiger geschützter Bildbestandteile wie zum Beispiel Marken, Muster, etc. durch die von pictures for covers erteilten Nutzungslizenzen nicht mit erteilt. Aus der Tatsache, das pictures for covers eine Nutzungserlaubnis erteilt hat, kann auf eine ebenfalls möglicherweise notwendige Genehmigung durch den Inhaber eines geschützten Rechtes zur Verwendung des Bildes im Rahmen der gestatteten Nutzung nicht geschlossen werden. Ob und inwieweit im jeweiligen Einzelfall hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind, hat der Besteller selbst zu beurteilen und die Einholung derartiger Genehmigungen ist Pflicht alleine des Bestellers.
5.) Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Wird hiergegen verstoßen, so ist pictures for covers berechtigt, Schadensersatz in Hoehe von bis zu EUR 500,00 zu verlangen, wobei es pictures for covers freisteht, im Einzelfall einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Besteller ist verpflichtet, pictures for covers ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne Zustimmung von pictures for covers dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder unser Bildmaterial in digitaler Form gespeichert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung von pictures for covers gefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung an pictures for covers auszuhändigen.
6.) Die Weitergabe von Bildmaterial oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrags mit pictures for covers.
7.) Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
8.) Der Besteller haftet pictures for covers gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von pictures for covers an einen Dritten gesandt werden.
9.) Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an pictures for covers durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.



V. Urheberrecht, Belegexemplar

1.) Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten. Der Verwender hat pictures for covers von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
2.) Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
3.) Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 15 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.



VI. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1.) Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto.
2.) Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
3.) Gerichtsstand ist Wiesbaden.
4.) Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.




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